Australien hat die Bedingungen für das Working Holiday Visum erneut angepasst. Diesmal betrifft es den Visumaufkleber im Reisepass.
Da es inzwischen möglich ist die mit dem Visum ersteilte Arbeitserlaubnis online über das Visa Entitlement Verification Online (VEVO) abzufragen, ist es ab August nicht mehr nötig in Australien den Aufkleber in den Pass kleben zu lassen. Dies vereinfacht die Sache insbesondere für die Working Holiday Maker, die nicht über Sydney einreisen und bisher extra
zur Einwanderungsbehörde gehen mussten.
Nur wer explizit im Visa Grant Notification Letter darauf hingewiesen wird muss weiterhin nach der Einreise in Australien zur Einwanderungsbehörde um den Aufkleber in den Reisepass kleben zu lassen.
Es wird ausserdem geraten eine Kopie der Visa Grant Notification bei der Reise mitzuführen.
Eine weitere Änderung betrifft die Bearbeitung der Anträge auf ein zweites Working Holiday Visum. Sie werden nun nicht mehr in Hobart sondern im "Cairns Second Working Holiday Centre" bearbeitet.
Weitere Infos auf der Webseite der australischen Einwanderungsbehörde